Was ist Psychotherapie

Welche Kinder und Jugendliche brauchen Psychotherapie?

Die wissenschaftlichen Angaben zur Häufigkeit von kinder- und jugendpsychiatrischen Störungen zeigen eine Behandlungsbedürftigkeit von bis zu 10 - 15 % über das gesamte Kindes- und Jugendalter hinweg. Dabei sind die Diagnosen im Schulalter bei Jungen 2 - 3-mal so häufig als bei Mädchen. Generell werden bei Jungen mehr externalisierende als internalisierende Störungen gefunden. Psychosoziale Belastungen führen zu höheren psychischen Störungsraten. Ein früher Behandlungsbeginn ist wichtig, damit Störungen sich nicht ins Erwachsenenalter fortsetzen.

Welcher Erwachsene braucht Psychotherapie?

Statistisch erkrankt jeder zweite Mensch im Laufe seines Lebens einmal an einer psychischen Störung (z.B. Depression, Angst oder Sucht). In vielen Fällen ist eine psychotherapeutische Behandlung hilfreich, um die psychische Gesundheit wieder herzustellen. Die Wirksamkeit von Psychotherapie zur Behandlung psychischer Störungen ist wissenschaftlich nachgewiesen.

Was ist Psychotherapie?

Ganz allgemein gesagt meint Psychotherapie eine Beziehung, in der eine Person die fachliche Unterstützung einer anderen Person sucht; das Ziel besteht in einer Veränderung eigener Gefühle, Gedanken, der Einstellung oder von Merkmalen des eigenen Verhaltens. Die Aufgabe des Psychotherapeuten besteht darin, den Patienten beim Erreichen dieser Ziele in optimaler Weise zu unterstützen. Eine Person sucht häufig dann Therapie auf, wenn sie zwar um die Notwendigkeit einer Veränderung weiß, wenn sie sich aber nicht darüber im klaren ist, worin diese Änderungen bestehen sollen und wie diese zu erreichen sein könnten. Genau darauf bezieht sich die Unterstützung durch den Psychotherapeuten.

Verhaltenstherapie

Verhaltenstherapie ist ein anerkanntes und wirksames Psychotherapieverfahren zur Behandlung psychischer Störungen. Der zentrale Ansatzpunkt ist hierbei das Verhalten/Handeln des Patienten sich selbst (z.B. in Form von Gedanken, Erwartungen, Normen) und auch Anderen gegenüber. Die in der Verhaltenstherapie eingesetzten Methoden führen in der Regel zur deutlichen gesundheitlichen Verbesserung der Symptomatik. Neueste wissenschaftliche Erkenntnisse werden umgehend in die Behandlung integriert.

Bei der Behandlung von Kindern werden spezifische spieltherapeutische Elemente eingesetzt.

Welche Störungen behandeln wir bei Kindern und Jugendlichen?

In unseren AVM-Ambulanzen werden folgende psychische Störungen behandelt:

  • Ängste/Phobien (z.B. Panik, soziale Angst, Zwangsstörung)
  • Depressionen
  • Essstörungen
  • hyperkinetische Störungen
  • Entwicklungsstörungen
  • Störungen des Sozialverhaltens und emotionale Störungen des Kindesalters
  • Ticstörungen
  • Posttraumatische Belastungsstörungen
  • autistische Störungen
  • Enuresis und Enkopresis

Welche Störungen behandeln wir bei Erwachsenen?

In unseren AVM-Ambulanzen werden unter anderem folgende psychische Störungen behandelt:

  • Depressionen
  • Ängste (z.B. Panik, soziale Angst)
  • Schmerzstörungen
  • Essstörungen
  • Sucht (Einzelfallentscheidung)
  • akute und chronische Belastungsstörungen (z.B. Burnout)
  • Schlafstörungen
  • Zwangsstörung
  • Sexuelle Funktionsstörungen
  • Persönlichkeitsstörungen

Anmeldung

Therapien in unseren Ambulanzen können sowohl durch direkte Kontaktaufnahme oder auch nach Überweisung durch einen anderen Behandler (z.B. durch Überweisung durch ihren behandelnden Arzt) begonnen werden. Wenn Sie an einer Therapie an einem unserer Ambulanzstandorte interessiert sind oder denken, dass Ihr eigenes/r oder ein Ihnen sehr vertrautes/r Kind/Jugendlicher eine Therapie in unserer Ambulanz in Anspruch nehmen sollte, können Sie sich direkt telefonisch mit uns in Verbindung setzen, um einen Termin für ein Aufnahmegespräch zu vereinbaren. Die Telefonnummern der Ambulanzstandorte finden Sie auf den Seiten der einzelnen Ambulanzen. Das Aufnahmegespräch dient einer ersten allgemeinen Orientierung und diagnostischen Eingrenzung. Im Rahmen dieses Gesprächs können Sie sich über die Therapieangebote und die Wartezeiten informieren und wir können einen ersten Überblick über Ihre Schwierigkeiten und Fähigkeiten bekommen, um zu entscheiden, ob ein Therapie in unserer Ambulanz für Sie hilfreich sein kann.

Diagnostik

Die ersten 5-7 Sitzungen bei Erwachsenen bzw. 7-11 Sitzungen bei Kindern und Jugendlichen dienen der Diagnostik und Behandlungsplanung (sogenannte Sprechstunden und Probatoriksitzungen) und werden von Ihrer Krankenversicherung in jedem Fall bezahlt. Während dieser diagnostischen Phase bespricht der/die Therapeut/in (bei Kindern ggf. spieltherapeutisch) mit der Patientin/dem Patienten die Art des Problems, die Häufigkeit und Intensität des Auftretens und die Beeinträchtigungen, die es verursacht. Falls weitergehende medizinische Untersuchungen notwendig sein sollten, um organische Ursachen oder Begleitfaktoren zu klären, erhalten Sie von uns eine Überweisung für Ihre/n Arzt/in.

Nach diesen anfänglichen Sitzungen wird ein Kostenübernahmeantrag an die Krankenversicherung gestellt. Je nach Indikation und Komplexität der Störung werden 12 (Kurzzeittherapie) oder 60 (Langzeittherapie) Behandlungsstunden beantragt. Eine Verlängerung darüber hinaus ist bei Bedarf jeweils möglich. Darüber hinaus können bei Kindern und Jugendlichen Sitzungen für Gespräche mit Bezugspersonen erfolgen. Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten und findet im Regelfall einmal pro Woche statt.

Die Zusage der Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt in der Regel innerhalb von wenigen Wochen. Nach der Zusage kann Ihre Therapie beginnen.

Therapie

Wesentliche Ziele in der Therapie sind neben dem Aufbau von Problemlöse-Fertigkeiten und eine Erhöhung der Selbstkontrolle bzw. der Selbstwirksamkeit der Person. Zum anderen zielt die Therapie auf Veränderungen von belastenden Gefühlen, Gedanken und Einstellungen ab. Wichtige Bestandteile der Verhaltenstherapie sind auch Verhaltensübungen und korrigierende Lernerfahrungen zwischen den Sitzungen.

Eine Psychotherapie unterliegt einer strengen Qualitätssicherung und wird nach den geltenden berufsrechtlichen Bestimmungen durchgeführt. Psychotherapeut(inn)en unterliegen besonderer Schweigepflicht.

Dauer

Die Dauer der Therapie hängt von der Art Ihres Problems, vom Behandlungsplan und der Zielerreichung ab.