Kosten

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen im Normalfall die vollen Kosten. Bei privaten Krankenkassen ist dies vom Anbieter abhängig. Der folgende Text bezieht sich auf die gesetzlichen Krankenkassen.

Ablauf

Die ersten 5-7 Sitzungen bei Erwachsenen bzw. 7-11 Sitzungen bei Kindern und Jugendlichen dienen der Diagnostik und Behandlungsplanung und werden von der Krankenkasse immer übernommen. Während dieser diagnostischen Phase bespricht der/die Therapeut/in mit Ihnen die Art des Problems, die Häufigkeit und Intensität des Auftretens und die Beeinträchtigungen, die es verursacht. Falls weitergehende medizinische Untersuchungen notwendig sein sollten, um organische Ursachen oder Begleitfaktoren zu klären, erhalten Sie von uns eine Überweisung für Ihre/n Arzt/in.

Nach diesen anfänglichen Sitzungen wird ein Kostenübernahmeantrag an die Krankenkasse gestellt. Beantragt werden, je nach Bedarf, 12 (Kurzzeittherapie) oder 60 (Langzeittherapie) Behandlungsstunden. Eine Verlängerung darüber hinaus ist bei Bedarf jeweils möglich.

Die Zusage der Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt in der Regel innerhalb von wenigen Wochen.